
DOGRAPHY
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Definition
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen DOGRAPHY Rolf Meier und dir als Auftrag gebende Person erreicht werden.
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Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden, gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung, geleistete Arbeit.
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Fotograf: Der «Fotograf» ist die, für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
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Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
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Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
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Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, auf Papier oder Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
Terminvereinbarung
Durch das Absenden einer Bestellung und /oder Terminvereinbarung per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung / einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar, sofern dieser keine Begründung für eine Nichterfüllung der Dienstleistung bekannt gibt. Der per Email oder telefonisch definierte Termin für Fotoshootings ist verbindlich und kann nur vom Anbieter verschoben oder aufgehoben werden.
Shootingvertrag
Vor dem Shooting ist ein Vertrag zu unterzeichnen, der die Interessen und Rechte beider Parteien regelt. Der Vertrag sollte wenn möglich mindestens 1 Tag vor dem Termin als Original per Post, Scan oder als Handyfoto unterzeichnet dem Fotografen vorgelegt werden. Wird der Vertrag als Scan oder Handyfoto versendet so muss das Original am Shootingtag mitge-bracht werden.
Leistung der fotografischen Arbeit
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Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
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Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Die analog oder digital hergestellte fotografische Arbeit, insbesondere RAW-Dateien, bleiben in jedem Falle Eigentum des Fotografen. Die fotografische Arbeit wird ausschliesslich im Sinne des Urheberrechtes für eine definierte Verwendung zur Verfügung gestellt.
Gutscheine
Gutscheine für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, haben so viel Wert, wie das Fotoshooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat und nicht soviel wie das Fotoshooting am Einlösetag des Gutscheines kostet. Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden.
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Terminabsagen/Terminverschiebung
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so steht dem Fotograf eine Entschädigung zu:
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Bei kurzfristigen Absagen d.h kürzer als 12h vor dem Termin werden 50% der Shooting-Gebühr fällig.
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Ein No-Show hat keine Anrecht mehr auf Rückvergütung der Shooting-Gebühr.
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Absagen bis 24h vor dem Shootingtermin werden auf einen anderen Tag verschoben.
Verzögerungen durch den Kunden
Bei Verzögerungen die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden diese von der vereinbarten Shooting Zeit abgezogen. Das Shooting wird nicht verlängert oder ein zweiten Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden auch keine Kosten aufgrund der Verzögerung rückerstattet.
Haftung des Fotografen
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Für Requisiten oder Gegenständen des Kunden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.
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Bei Personen- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.
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Der Kunde und Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
Verwendung der fotografischen Arbeiten durch den Kunden
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Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem, mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150 % des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
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Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
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Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutz- rechte (URG) bleiben vorbehalten.​
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Veränderung der fotografischen Arbeit durch Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Fotografen gestattet.
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Die Bilder die in der passwortgeschützten Online-Galerie mit Copy- right (©) vermerkt sind, dürfen in keiner Weise veröffentlicht werden.
Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
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Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in der keine Person gezeigt wird in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen und sie so Dritten zugänglich zu machen. Ausnahme: es wurde im Vorfeld eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
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Der Fotograf kann ausserdem Dritten eine ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit übergeben sofern der Kunde im Vorfeld schriftlich sein Einverständnis dazu erteilt.
Rechte Dritter
Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild ihm Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
Referenzen
Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
Gesundheit des Tieres
Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres.
Gewährleistung und Mängelrecht
DOGRAPHY, Rolf Meier verpflichtet sich beim Buchen eines Shootings das bestmögliche Resultat zu erzielen. Sollte der Kunde mit dem Ergebnis nicht zu frieden sein, müssen die Mängel innert 9 Tagen nach Erhalt des Downloadlinks bekannt gegeben werden. Sind die Mängel durch mangelnde Leistung des Fotografen entstanden, entsteht eine Preisreduktion (Höhe abhängig der Mängel). Entstehen die Mängel aber durch höhere Gewalt oder durch Verschulden des Kunden/Hilfspersonen des Kunden/Tiers des Kunden, besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.
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Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.